Kontaktperson
Bürgerbüro der Stadt Plauen
Telefon 03741 291 2222
E- Mail buergerbuero@plauen.de
Internet www.plauen.de
Besucheranschrift
Zimmer 13
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Teilnahmebedingungen
Regeln und Hinweise für die Nutzung des Mängelmelders der Stadt Plauen
Allgemein
Nachfolgend aufgeführte Regeln gelten für die Kommunikation in diesem Mängelmelder. Die Regeln sollen eine rasche Bearbeitung des aufgefundenen Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Redaktion komplett und ohne Rücksprache zurückgenommen werden. Eine Weiterleitung der Meldung an die möglicherweise zuständige Stelle erfolgt nicht. Dies gilt auch für Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Sofern durch eine Anzeige Fristen gewahrt werden sollen, ist dies daher nicht gewährleistet.
Natürlich gelten auch für die Nutzung des Mängelmelders die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Freigabe von Mängelmeldungen und zusätzliche Angaben
Jede Mängelmeldung und jede zusätzliche Angabe wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mängelmeldung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Plauen freigegeben. Die Freigabe von Mängelmeldungen findet zu den allgemeinen Dienstzeiten der entsprechenden Abteilungen statt. An Schließtagen, samstags, sonn- und feiertags erfolgt keine Freigabe.
Zusätzliche allgemeine Angaben zur Mängelmeldung
Zusätzliche Angaben dienen dazu, ergänzend zur gewählten Kategorie noch nähere Angaben zum angegebenen Mangel zu beschreiben (z.B. Standortangabe). Die allgemeinen Angaben sollen keine neuen Mängelmeldungen eröffnen, legen Sie dafür bitte immer eine separate Mängelmeldung an.
Respekt und Sachlichkeit
Beschreiben Sie den Mangel präzise. Melden Sie Mängel nicht mehrfach. Formulieren Sie sowohl Mängel als auch zusätzliche Angaben sachlich und wertungsfrei. Verzichten Sie bei der Formulierung von Mängelmeldungen und zusätzlichen Angaben auf Unterstellungen, Beleidigungen und sarkastische, doppeldeutige oder politische Statements. Schimpfwörter, Bedrohungen, abwertende Pauschalisierungen und strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.
Persönliche Daten
Ihren Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer können nur die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen. Die erfassten Daten unterliegen der EU- Datenschutz Grundverordnung und ff. der Datenschutzerklärung nach EU- Datenschutz Grundverordnung der Stadt Plauen.
Keine Mängel im Sinne des Mängelmelders
Jede Mängelmeldung muss einer vorhandenen Kategorie zugeordnet werden. Im Mängelmelder werden keine allgemeinen Beschwerden, Anzeigen oder Meinungsäußerungen bearbeitet. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen. Mängelmeldungen, welche mit o.g. Inhalt gemeldet werden, werden von der Redaktion ohne Rücksprache aus dem Mängelmelder entfernt.
Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten nimmt die Bußgeldbehörde nur direkt entgegen. Damit dem Täter die Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei nachzuweisen ist, sind bestimmte Angaben erforderlich, die von Fall zu Fall variieren. Gegebenenfalls sind weitere Ermittlungen, bspw. durch Zeugenbefragungen unerlässlich.
Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Werbung, Kettenbriefe sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Linksetzungen.
Lizenz und Urheberrecht
Das Beteiligungsportal Sachsen ist ein mandantenorientiertes System und wird auf der
E- Government Plattform des Freistaates Sachsen betrieben. Jede staatliche oder kommunale Behörde kann in eigener Verantwortung dieses Portal nutzen. Die Anwendung und der Betrieb werden zentral durch das Sächsische Staatsministerium des Innern sichergestellt und finanziert. Das Beteiligungsportal ist barrierefrei und entspricht den Gestaltungsregeln des Freistaates Sachsen („Sachsen- Styleguide“).
Mit der Bereitstellung des Fotos zur Mängelmeldung willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadt Plauen zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Sie sichern zu, dass Sie zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte zum Zweck der Mängelmeldung berechtigt sind. Wird die Stadt Plauen bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadt Plauen wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht.
Gültigkeit dieser Regeln
Diese Regeln wurden für eine respektvolle Kommunikation erstellt. Die Redaktion behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung nach EU- Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), der Stadt Plauen:
https://www.plauen.de/de/datenschutz.php
Die erfassten Daten unterliegen der EU-Datenschutz Grundverordnung.