Innenbereichssatzung Stadt Großenhain Beschluss

Inkrafttreten der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet "Nordwest"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.10.2024 bis 29.10.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“ in der Fassung vom 20.08.2024 als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. BV 97/2024 SR). Die Begründung sowie die dazugehörigen Fachgutachten wurden gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“ in der Fassung vom 20.08.2024 in Kraft.

Die Ergänzungssatzung besteht aus dem Rechtsplan mit der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 20.08.2024. Es gelten die Begründung in der Fassung vom 20.08.2024 sowie die dazugehörigen Fachgutachten:

  • Geotechnisches Gutachten, Hauptuntersuchung, IBA mbH, Klipphausen (Stand 03.06.2024),
  • Erkundungsbericht Regenwasserversickerung, IBA mbH, Klipphausen (Stand 04.06.2024).

Jedermann kann die Ergänzungssatzung sowie die Begründung und weitere Unterlagen hierzu in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, Zimmer 48 (Herr Enger), während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich können die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB über die Internetseite der Großen Kreisstadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de aufgerufen und eingesehen werden.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Großenhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes gegenüber der Großen Kreisstadt Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, geltend zu machen.

Großenhain, den 16.10.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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