Innenbereichssatzung Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Entwurf der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 05.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 mit Beschluss-Nr. BV 44/2024 SR den Entwurf der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“ in der Fassung vom 18.04.2024, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Ziel der Ergänzungssatzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich erschlossener Flurstücke und eine klarstellende Abrundung des gesamten nördlichen Siedlungsrandes im Bereich des Wohngebietes „Nordwest“. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 18.04.2024 zeichnerisch dargestellt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“, einschließlich der Textlichen Festsetzungen sowie Begründung in der Zeit vom

03. Juli 2024 bis einschließlich 05. August 2024

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“, Planzeichnung in der Fassung vom 18.04.2024,
  • Entwurf der Ergänzungssatzung nördlicher Teilbereich Wohngebiet „Nordwest“, Textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.04.2024.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, den 10.06.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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