Bebauungsplan Stadt Taucha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.10.2024 bis 11.11.2024
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Taucha hat am 19.10.2023 den Aufstellungsbeschluss (2023/114) für den o. g. Bebauungsplan gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Planverfahren.

 Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

− im Norden durch die Grenzen des Flurstücke 168/2 (Gottscheinaer Landstraße),

− im Osten durch die Grenzen der Flurstücke 129 und 199/2,

− im Süden durch die Grenze des Flurstückes 246 (An der Mühle Merkwitz),

− im Westen durch die Grenze der Flurstücke 121/11, 121/10, 165/2, 165/5, 165/4.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat damit eine Fläche von ca. 90 ha und umfasst das zur Gemarkung Taucha gehörenden Flurstück 189, 111, 112, 133, 195/a,b,c,d, 195, 138, 139, 113, 169, 114/1, 130, 131, 132, 196, 137, 140, 142, 198, 202, 201, 200, 199/a, 199/1, 141, 197, 169/a

Der räumliche Geltungsbereich umfasst damit alle Flächen, die zum Erreichen der Planungsziele erforderlich sind.

Anlass der Planung

Der Nordraum Leipzig steht mit der Ansiedlung von BMW/Porsche und dem 24-h-Flughafen/DHL für eine erfolgreiche Neustrukturierung. Die Branchen Automotive und Logistik sind von ständigen Neuausrichtungen geprägt, z.B. autonomes Fahren und e-Mobilität. Nur mit neuen Flächenangeboten können diese Entwicklungen bewältigt werden. Die mit der BMW-Ansiedlung um 2002 geplanten Flächenreserven sind weitgehend belegt. Direkt an die BMW-Allee (Leipzig) angrenzend bietet Merkwitz (Taucha) industrielle Erweiterungsmöglichkeiten (ca. 90 ha. brutto/ca. 50 ha. netto).

Die Stadt Taucha hat das GE/GI-Potential bereits im Flächennutzungsplan verankert und möchte mit dem Bebauungsplan Planungsrecht schaffen.

Ziel und Zweck der Planung

Geplant ist die Ansiedlung von ein bis zwei Großunternehmen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die BMW-Allee.

Es wird eine klimafreundliche Planung gefordert-PV-Anlagen, Fassadenbegrünung, intensives Grünkonzept, insektenverträgliche Beleuchtung, „schlaue“ Regenwasserbewirtschaftung, Ladeinfrastruktur u. a. zwischen dem Ortsteil Merkwitz und dem Plangebiet entsteht eine Ausgleichsfläche von ca. 40 ha, die so zu gestalten ist, dass sie zum Schutz der Bewohner des Ortsteils gegen die Immissionen des Gewerbegebietes dient.

Zielsetzung bei der Entwicklung der Industrie- und Gewerbeflächen sollen unter Berücksichtigung

der Belange des Umweltschutzes sowie der Belange der Ver- und Entsorgung die Sicherung der überregionalen städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Allgemeinwohles, die Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine qualitative Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sein.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „GE/GI Merkwitz“ werden

vom 10.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor Zimmer 301 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Rosica Komitova

034298/70-113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Fachgutachten

Informationen

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