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Inkrafttreten des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.07.2024 bis -
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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 45. öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 54/2024 SR

1. Das Abwägungsergebnis zu den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) in der Fassung vom 20.12.2023 wird gebilligt (Anlage 1).

2. Der Schlussbericht des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain wird in der Fassung vom 13.05.2024 beschlossen (Anlage 2).

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan bekannt zu machen und umzusetzen.

Jedermann kann den Lärmaktionsplan (Stufe 4) in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, Zimmer 48 (Frau Wachs), während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich können die Unterlagen über die Internetseite der Großen Kreisstadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de aufgerufen und eingesehen werden.

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Frau Wachs

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-257

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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