Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag des Landesamts für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, vom 18. Juli 2024 mit Bescheid vom 5. September 2024 (Aktenzeichen C32-0513.26/2/238) folgende Regelung getroffen:
Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre (§ 9a Abs. 1 FStrG) ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Trasse sind außer Kraft getreten.
Das Vorkaufsrecht des Trägers des Vorhabens (§ 9a Abs. 6 FStrG) an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.
Der Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 5. September 2024 liegt mit Begründung einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung
vom 11. November 2024 bis 25. November 2024
in der Stadtverwaltung Freiberg, im Stadthaus II (Dezernat I, Beratungsraum Stadtentwicklungsamt), Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg, während der Dienststunden
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Bescheid wurde dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, bereits am 6. September 2024 zugestellt.
Zusätzlich kann der Bescheid auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden.
Freiberg, den 21.10.2024
Stadtentwicklungsamt Freiberg
Stadthaus II, Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
03731 - 273 431