Der EU-Richtlinie 2002/49/EG folgend, schreibt die Stadt Freiberg im Jahr 2024 den bestehenden Lärmaktionsplan fort. Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmaktionsplanung wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) verankert.
Lärmaktionspläne dienen der Minderung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Sie sind in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Um der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden Gelegenheit zur Information und zur Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu geben, liegt dieser in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschl. 29.11.2024 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Bürger Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich und elektronisch vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht während der vorstehenden Sprechzeiten die Möglichkeit zur Niederschrift.
Zusätzlich können die Planunterlagen im Internetauftritt des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
und unter
www.freiberg.de
(freiberg.de/leben-und-freizeit/wohnen-und-bauen/bauleitplaene)
digital eingesehen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg (Telefon 03731 - 273 431; E-Mail: stadtentwicklungsamt@freiberg.de) zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Hinweisen, Anregungen und Äußerungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Beteiligung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Stadt Freiberg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden daten-schutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden nur intern verwendet. Die Daten-schutzbeauftragte der Stadt Freiberg ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: datenschutzbeauftragte@freiberg.de.
Freiberg, den 07.10.2024
Stadtentwicklungsamt Freiberg
Stadthaus II, Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
03731 - 273 431