Petitionsverfahren Stadt Chemnitz Moderne Verwaltung

Petitionen an die Stadt Chemnitz einreichen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2024 bis -
  • Petitionen 1 Petition

Über dieses Online-Portal können Sie Petitionen an die Stadt Chemnitz richten. Petitionen sind Anliegen an eine zuständige Behörde, die Anregungen in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse zum Inhalt haben.

Was können Petitionen sein?
  • Empfehlungen, künftig etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen
  • Bitten und Vorschläge, die in persönlich verbindlicher Weise auf ein Handeln oder Unterlassen zielen
  • Beschwerden, die sich gegen ein vergangenes Verhalten richten und dessen Korrektur verlangen
Was sind KEINE Petitionen?
  • Meinungsäußerungen, Mitteilungen oder Belehrungen ohne ein bestimmtes Verlangen
  • bloße Auskunftsersuchen bzw. Ersuchen um Akteneinsicht
  • förmliche Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Einspruch
  • Formen der Bürgerbeteiligung nach den §§ 22 – 25 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren)
  • Auskunftsersuchen übergeordneter Behörden zu dort eingegangenen Petitionen
Wie reiche ich eine Petition ein?
  • Klicken Sie auf Petition einreichen und füllen Sie das Online-Formular aus. Neben Angaben zu Ihrer Person beschreiben Sie dort den Inhalt ihrer Petition. Sie können zudem mehrere Dateien anhängen, die Ihre Petition näher ausführen oder untermauern.
  • Entscheiden Sie, ob Ihre Petition öffentlich auf diesem Petitionsportal angezeigt werden und gleichzeitig ein Mitzeichnen ermöglicht werden soll. Mitzeichnen heißt, das andere Personen Ihre Petition unterstützen können (ähnlich einer Unterschriftensammlung). Die Dauer der Mitzeichnungsfrist können Sie selbst festlegen (2-12 Wochen). Wenn Sie dies nicht wünschen, entfernen Sie das Häckchen bei der Frage "Soll die Petition im Portal veröffentlicht werden?". Die Petition ist dann nicht öffentlich sichtbar.
  • Klicken Sie am Ende auf "Petition einreichen" und senden die Petition damit ab.
  • Hinweis zur Veröffentlichung: Wenn Ihre Petition öffentlich sichtbar sein soll, wird diese erst nach interner Prüfung auf dem Petitionsportal angezeigt.
Was passiert nach Einreichung der Petition?

Sie erhalten nach Eingang der Petition eine automatische Eingangsbestätigung. Zunächst muss geprüft werden, ob es sich um eine Petition handelt und welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist.

  • Wenn für die Petition der Stadtrat oder einer seiner Auschüsse zuständig ist, erhält die Geschäftsstelle des Stadtrates die Petition. Die Verwaltung erarbeitet zunächst eine Vorlage, in welcher der Sachverhalt für die Mitglieder der Gremien aufbereitet wird.
  • Petitionen, die in die Zuständigkeit der Verwaltung der Stadt Chemnitz fallen, werden vom entsprechenden Fachamt bearbeitet.
  • Petitionen, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Chemnitz fallen (z.B. Land, Bund), werden entsprechend weitergeleitet. Der Einreicher erhält über diese Weiterleitung eine Information.

Nach Beschluss durch den Stadtrat oder den Fachausschuss oder nach Bearbeitung im zuständigen Fachamt erhalten Sie einen Bescheid, indem Ihnen das Ergebnis der Petition mitgeteilt wird.

Sie wollen sich über eine Petition informieren oder diese unterstützen?
  • Einreicher einer Petition können festlegen, ob für einen bestimmten Zeitraum eine öffentliche Mitzeichnung, also eine Unterstützung (wie eine Unterschriftensammlung) möglich sein soll. In dem Fall ist die Petition öffentlich sichtbar und die Option "Petition mitzeichnen" ist für einen Zeitraum aktiv.
  • Zusätzlich zur Mitzeichnung kann man eine Petition auch verfolgen, d.h. man wird per E-Mail über den weiteren Verlauf der Petition informiert. Dazu klickt man auf der jeweiligen Petitionsseite auf die Option "Informiert bleiben" und hinterlegt eine E-Mail-Adresse.

  Petitionen

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Bereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat
Geschäftsstelle des Stadtrates
E-Mail: geschaeftsstelle.stadtrat@stadt-chemnitz.de
Tel: 0371 – 488 1541

Fragen zum Beteiligungsportal:
Stadt Chemnitz
Bereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat
Marcel Krippner
Telefon: 0371 – 488 1513
E-Mail: marcel.krippner@stadt-chemnitz.de

Datenschutzerklärung

Einreichung von Petitionen - Angabe von Kontaktinformationen

Dieses Online-Verfahren dient der Erfassung von Petitionen an die Stadt Chemnitz.

Die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche:

Stadt Chemnitz
Bereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat
09111 Chemnitz
E-Mail: geschaeftsstelle.stadtrat@stadt-chemnitz.de

Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Chemnitz
09106 Chemnitz
E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Die Erfassung dient der Bearbeitung der Petition und der Rückmeldung über das Ergebnis an den/die Einreicher:in.

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

4. Speicherdauer/Datenlöschung

  • Die Daten werden so lang gespeichert wie sie für die Bearbeitung der Petition benötigt werden. I.d.R. werden Sie 90 Tage nach Einreichung der Petition gelöscht.

5. Weitergabe von Daten:

  • Die Daten von Petent:innen werden vom Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat der Stadt Chemnitz verarbeitet. Je nach Thema der Petition werden die Daten zusätzlich vom dafür inhaltlich zuständigen Fachamt der Stadt Chemnitz verarbeitet.
  • Die Daten von Mitzeichner:innen (also Unterstützer:innen von Petitionen) werden ausschließlich vom Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat der Stadt Chemnitz verarbeitet.
  • Petitionen, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Chemnitz fallen, werden entsprechend an die zuständige Stelle weitergeleitet (z.B. Land, Bund). Dies beinhaltet die mit der Petition verknüpften personenbezogenen Daten.

6. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten bzw. „Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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