Kontaktperson
Stadt Chemnitz
Amt für Gesundheit und Prävention
Am Rathaus 8
09111 Chemnitz
Email: gesundheitsamt-schulaufnahme@stadt-chemnitz.de
Datenschutzerklärung
Stadt Chemnitz
Amt für Gesundheit und Prävention
09106 Chemnitz
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO*
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Chemnitz im Zusammenhang mit der Schulaufnahmeuntersuchung.
Die dazu erforderlichen Daten werden direkt bei Ihnen sowie bei Dritten oder aus sonstigen Quellen erhoben.
Die Erfassung Ihrer Anmeldungen findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf dieses speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.
Die nachfolgenden Angaben sollen Sie insbesondere darüber informieren, wie die Stadt Chemnitz mit Ihren Daten umgeht und welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Zusammenhang haben. So wird eine transparente und faire Datenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)* sichergestellt.
- Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in o.g. Angelegenheit ist:
Stadt Chemnitz
Amtsleitung Amt für Gesundheit und Prävention
09106 Chemnitz
Telefon: 0371 488-5309
E-Mail: gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
- Datenschutzbeauftragte/r
Stadt Chemnitz
Datenschutzbeauftragte
09106 Chemnitz
Telefon: 0371 488-0
E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de
- Zweck der Verarbeitung
Die Stadt Chemnitz verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kindes zu folgendem Zweck: Schulaufnahmeuntersuchung
- Rechtsgrundlagen
§ 11 SächsGDG*
§ 26a SächsSchulG*
SächsSchulGesPflVO*
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO* eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.
- Quellen personenbezogener Daten
Die Stadt Chemnitz verarbeitet personenbezogene Daten, die nicht bei Ihnen, sondern bei anderen Stellen erhoben werden.
Das betrifft folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Kontaktdaten
Schule
Erhoben werden diese Daten bei der zuständigen Schuleinrichtung. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Der Verarbeitungszweck erfordert die Offenlegung der Daten an Dritte, wie z.B. anderer Ämter der Stadt Chemnitz oder Behörden und Stellen außerhalb der Stadtverwaltung.
Empfänger der personenbezogenen Daten können vorliegend sein:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
behandelnder Arzt/ behandelnde Ärztin
verantwortliche IT-Firma
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer erfolgt nicht.
- Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten des Kindes werden bis zum Ablauf des Jahres gespeichert, welches in der SchulGesPflVO* angegeben ist. Danach werden die Daten ggf. archiviert.
- Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von der Stadt Chemnitz eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die das Kind betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden (Art. 15 DSGVO*).
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zudem folgende Rechte zu:
- Recht auf Berichtigung der das Kind betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO*)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO*)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO*)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO*)
- Beschwerderecht
Sie haben nach Art. 77 DSGVO* das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der das Kind betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
- Verpflichtung zur Bereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung des o. g. Zwecks erforderlich.
Sie ist dafür gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist § 26a SächsSchulG*, die SächsSchulGesPflVO* und §630f BGB*.
Die Nichtbereitstellung der Daten hätte folgende Konsequenz:
Die Untersuchung ist nach §26a SächsSchulG* eine Pflichtuntersuchung. Die Untersuchung hat beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen.
- Entscheidungsfindung
Es erfolgt keine automatische Entscheidungsfindung.
- Weitere Informationen
Weitergehende allgemeine Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, www.saechsdsb.de.
* rechtsbereinigt in der aktuellen Fassung