Vorhaben- und Erschließungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.04.2024 bis 06.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 29.02.2024 mit Beschluss Nr. 0786/24/07-StR/53/24 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Visualisierung des Vorhabens (Teil C) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1 bis 6 in der Fassung 01/2024 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB). Vorhabenträger ist die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums am Standort geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.‑Nrn. 1255, 1256, 1258/4 (Teilfläche), 1327 (Teilfläche) sowie in der Gemarkung Kleinrückerswalde mit der Fl.-Nr. 8. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 01/2024 bestehend aus:

  • der Planzeichnung (Teil A) M 1: 500,
  • dem Text (Teil B),
  • der Visualisierung des Vorhabens (Teil C),
  • der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen
    • Anlage 1 - Bestandserfassung (04/2021)
    • Anlage 2 - Auswertung der Festlegungen und Darstellungen regionalplanerischer Kartenwerke nach dem Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dem Regionalplan Region Chemnitz (08/2020)
    • Anlage 3 - Artenschutzgutachten zum geplanten Gebäudeabriss (03/2021)
    • Anlage 4 - Artenlisten für Anpflanzungen – GALK-Straßenbaumliste (01/2024)
    • Anlage 5 - Verkehrsuntersuchung zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums in Annaberg-Buchholz (05/2021)
    • Anlage 6 - Auswirkungsanalyse gem. § 11 Abs. 3 BauNVO für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Bahnhofstraße 1a in Annaberg-Buchholz (11/2020)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 03.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg‑buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im
SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

    Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
    Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
    Mittwoch:       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
    Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
    Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg‑buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr.       Belangträger [Schreiben vom]
2          Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [04.08.2021]
9          Landratsamt Erzgebirgskreis [29.07.2021]
14        Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal [12.04.2021]
38        Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland [23.06.2021]

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzgutachten zum Gebäudeabriss als externes Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz [SG Mensch]
  • Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Hinweis zu Altlastenverdacht und Maßgaben zur altlastenfachlichen Baubegleitung, Hinweis zum Umgang mit bei Arbeiten anfallenden Abfällen, Artenschutz, Abwasserbeseitigung [SG Mensch, Boden / Wasser, Tiere und Sachgüter]
  • Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Maßgabe zur Begrenzung der anfallenden Regen- und Oberflächenwassermengen [SG Wasser]
  • Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland: Artenschutzmaßnahmen und ökologische Baubegleitung [SG Tiere].

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 05.03.2024

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Planung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142

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